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Hausordnung

Die folgenden Regelungen gelten verbindlich für alle Schüler/innen, Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeiter/innen, Reinigungskräfte und Besucher/innen und gelten für alle Unterrichtsräume und andere Räume (Toiletten, Flure) und deren Einrichtungen.


1. Die in den Stundenplänen festgelegten Beginn-, Pausen- und Schlusszeiten sind zur Sicherung eines störungsfreien Unterrichtsablaufs einzuhalten. Bei unvorhergesehener Abwesenheit eines Lehrers / Dozenten ist spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Verwaltung zu informieren. Der theoretische Unterricht findet Montag - Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Unterricht außerhalb der genannten Zeiten (z.B. Samstag) ist vorher durch die Schulleitung bekannt zu geben. Der Unterricht kann als Einzel- oder Doppelstunde erteilt werden. Die Schule ist den Teilnehmern an den Unterrichtstagen 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn zugänglich. Eine Nutzung an den Unterrichtstagen nach 15.00 Uhr erfolgt nach Absprache mit der Schulleitung. Sprechzeiten der Lehrkräfte und der Schulleitung erfolgen nach Vereinbarung.

2. Die in der Verwaltung angeschlagenen Schülersprechzeiten sind einzuhalten. Eine Benutzung der Telefonanlage durch Schüler/innen ist nur in akuten Notfällen in der Verwaltung möglich. Das Gleiche gilt für das Entgegennehmen von eingehenden Telefongesprächen und Nachrichten.

3. In allen Räumlichkeiten und auf dem Schulgelände gilt – auch während der Pausen – ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Ebenso ist jeglicher Umgang mit offenem Feuer (Kerzen, Teelichter, Streichhölzer usw.) untersagt.

4. Das Rauchen ist nur in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen zulässig. Sind diese nicht vorhanden, ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände verboten.

5. Das Benutzen von Handys, Ton- und Bildaufzeichnungs- und Wiedergabegeräten während der Unterrichtszeiten in den Unterrichtsräumen ist grundsätzlich nicht gestattet.

6. Gewalt hat an unserer Schule keinen Platz. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gehen partnerschaftlich und gewaltfrei miteinander um. Das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen wie zum Beispiel Messer, Sprühdosen und Feuerwerkskörper, ist im Bereich der Schule verboten.

7. Für das Einnehmen von Speisen und Getränken sind grundsätzlich nur die Pausenzeiten vorgesehen. Vorhandene Pausenräume sind zu nutzen. In den Unterrichtsräumen dürfen am Ende eines Unterrichtstages grundsätzlich keine Lebensmittel oder Geschirr verbleiben. 

8. Für Garderobe und mitgebrachte persönliche Sachen wird keine Haftung übernommen.

9. Eine grob fahrlässige Behandlung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen führt im Falle der Beschädigung zur Schadenersatzpflicht gegenüber der Schule.

10. Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten und auf das Schulgelände wird nicht gestattet.

11. Alle Schüler/innen und Mitarbeiter/innen haben die Pflicht, an von der Schulleitung angesetzten Belehrungen und Unterweisungen teilzunehmen. Bei begründeter Verhinderung ist rechtzeitig eine schriftliche Mitteilung im Schulsekretariat einzureichen.

12. Achten Sie darauf, dass nach dem täglichen Unterrichtsende alle Räumlichkeiten sauber und ordentlich verlassen werden, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind, alle von Ihnen benutzten technischen Geräte sowie Versorgungsanlagen (Elektro, Wasser) ausgeschaltet sind und alle benutzten Materialien an den jeweiligen Aufbewahrungsort ordentlich zurückgestellt sind. 

13. Wer nach schriftlicher Genehmigung durch die Schulleitung persönliche Gegenstände oder Geräte im Schulgebrauch mitbringt (z.B. Wasserkocher, Kaffeemaschinen etc.), ist für deren Sicherheit zuständig. Nicht genehmigte Geräte werden dauerhaft einbehalten. Die Kosten für notwendige Sicherheits-Prüfungen (z.B. BGV A3) trägt der Eigentümer des Gerätes.

14. Alle Personen sind verpflichtet, Mängel oder Sicherheitsrisiken unverzüglich in der Verwaltung zu melden.

15. Die Schüler sind auf dem Schulweg über die Berufsgenossenschaft versichert. Im Falle eines Unfalles muss unverzüglich eine Mitteilung an die Schule erfolgen. Der evtl. behandelnde Arzt wird ebenfalls vom Schüler über einen Wegeunfall in Kenntnis gesetzt. Dies gilt nicht für private Unternehmungen während der Schulzeit, die außerhalb des Schulhofes erfolgen.

16. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen zum Arbeits- und Brandschutz. Den Anordnungen des Sicherheitsbeauftragten der Schule ist Folge zu leisten.

17. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann für Schüler/innen einen Ausschluss auf dem Kurs zur Folge haben.